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Betrifft: NADA Dopingverfahren gegen Robert Kircher vom 28.06.2010
Im Zuge der 2. Ladung zu einer mündlichen Verhandlung am 13.12.2010 kam die
Rechtskommisson der NADA Austia zu dem Urteil gegen mich eine Sperre im Strafmaß von:
- 2Jahren (wegen Besitz von Dopingmittel)
- 6Jahren (wegen in Verkehr bringen von Dopingmittel
- + Kostenersatz von 3.600 Euro zu verhängen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!
Somit besteht für mich noch die Möglichkeit gegen das Urteil der NADA Austia in Berufung zu
gehen. Fakt ist die Rechtkommission der NADA Austria hat in meinem Fall am 28.06.2010 ein
Dopingverfahren samt damit verbundener Suspendierung ausgesprochen, obwohl ich am
21.06.2010 vom LA Gericht Innsbruck zivilrechtlich für den Tatbestand - Widerruf meiner
1. Zeugenaussage vor der Polizei (SOKO Doping) - wegen falscher Zeugenaussage
bestraft worden bin. Warum ich in meiner ersten Vernehmung nach bei der
Polizei (SOKO Doping) nicht wahrheitsgemäß ausgesagt habe u. mich dahingehend auch selbst
belastet habe bleibt vorerst unbeantwortet (schwebendes Verfahren). Beim Versuch der
Beischaffung dieses Beweisantrages beim LA Gericht Innsbruck ist die Rechtskommission der
NADA Austria jedoch kläglich gescheitert. Die NADA Austria ist eben nur eine Organisation gebündelt in der Rechtsform einer GmbH und kein Justizorgan. Die Beurteilung der Rechtkommission NADA Austria passiert somit nur auf der Grundlage meiner ersten Zeugenaussage vor der Polizei (SOKO Doping). Das ich meine erste Zeugenaussage vor der Polizei (SOKO Doping) widerrufen habe und dahingehend wegen meine falsche Zeugenaussage vor der Polizei (SOKO Doping) vom LA Gericht Innsbruck zivilrechtlich verurteilt worden bin bleibt unberücksichtigt!
Ich werde demzufolge gegen das Urteil der Rechtskommission NADA Austria bei der
unabhängigen Schiedskommission Berufung einlegen und gegen dieses von der NADA Austria
ausgesprochene Urteil ankämpfen.
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