Friday, 17. december 2010 5 17 /12 /Dez. /2010 13:06

 

 

Betrifft: NADA Dopingverfahren gegen Robert Kircher vom 28.06.2010

                                                                                                                                                      

Im Zuge der 2. Ladung zu einer mündlichen Verhandlung am 13.12.2010 kam die

Rechtskommisson der  NADA Austia  zu dem Urteil gegen mich eine Sperre im Strafmaß von:

 

       -  2Jahren (wegen Besitz von Dopingmittel) 

        - 6Jahren (wegen in Verkehr bringen von Dopingmittel         

        - + Kostenersatz von 3.600 Euro zu verhängen.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!

Somit besteht für mich noch die Möglichkeit gegen das Urteil der NADA Austia in Berufung zu

gehen. Fakt ist die Rechtkommission der NADA Austria hat in meinem Fall am 28.06.2010 ein

Dopingverfahren samt damit verbundener Suspendierung ausgesprochen, obwohl ich am

21.06.2010 vom LA Gericht Innsbruck zivilrechtlich für den Tatbestand - Widerruf meiner

1. Zeugenaussage vor der Polizei (SOKO Doping) -  wegen falscher Zeugenaussage

bestraft worden bin. Warum ich in meiner ersten Vernehmung nach bei der

Polizei (SOKO Doping) nicht wahrheitsgemäß ausgesagt habe u. mich dahingehend auch selbst

belastet habe bleibt vorerst unbeantwortet (schwebendes Verfahren). Beim Versuch der

Beischaffung dieses Beweisantrages beim LA Gericht Innsbruck ist die Rechtskommission der

NADA Austria jedoch kläglich gescheitert. Die NADA Austria ist eben nur eine Organisation gebündelt in der Rechtsform einer GmbH und kein Justizorgan. Die Beurteilung der Rechtkommission NADA Austria passiert somit nur auf der Grundlage meiner ersten Zeugenaussage vor der Polizei (SOKO Doping). Das ich meine erste Zeugenaussage vor der Polizei (SOKO Doping) widerrufen habe und dahingehend  wegen meine falsche Zeugenaussage vor der Polizei (SOKO Doping) vom LA Gericht Innsbruck zivilrechtlich verurteilt worden bin bleibt unberücksichtigt!

Ich werde demzufolge gegen das Urteil der Rechtskommission NADA Austria bei der

unabhängigen Schiedskommission Berufung einlegen und gegen dieses von der NADA Austria

ausgesprochene Urteil ankämpfen.

 

 

 

 

von kircher-racing.at
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